AGB
Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Privater Krankenversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung.
§ 1 Behandlungsvertrag Mit erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen dem Patienten und der Privatpraxis für Physiotherapie Christoph Emde ein Behandlungsvertrag zustande.
Soweit die Patienten Abreden bzgl. etwaiger Behandlungen mit freien Mitarbeitern der Praxis treffen, verpflichtet dies weder die Praxis Christoph Emde noch den Praxisinhaber persönlich die Leistungen anstelle des freien Mitarbeiters zu erfüllen, sofern dieser seiner Verpflichtung aus irgendeinem Grund nicht nachkommt.
§ 2 Haftungsausschluss für freie Mitarbeiter Ist zwischen dem Patienten und einem freien Mitarbeiter der Praxis für Physiotherapie Christoph Emde eine Behandlungs- vereinbarung getroffen, so haftet weder die Praxis noch deren Inhaber für vorsätzlich oder fahrlässig durch den freien Mitarbeiter herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden des Patienten.
§ 3 Terminvereinbarungen Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
§ 4 Inhalt einer Behandlungseinheit Ein Behandlungstermin umfasst die folgenden Leistungen: Begrüßung und Patientendatenerfassung; Terminvereinbarungen; Abrechnungsmodalitäten & Behandlungsvertrag; selbständige Patient/in Entkleidung; Anamnese/ Befunderhebung und Dokumentation; Rezeptempfehlungen; interdisziplinäre Therapiebesprechung auch per Telefon; Lagerung des/der Patienten/in; Anwendungen/ Maßnahmen/ Therapie; Therapiedokumentation; selbständige Patient/in Bekleidung; Aufräumen und Lüften des Behandlungszimmers; Reinigen/ Desinfektion der Flächen; Hände waschen/desinfizieren; Patientenverabschiedung.
§ 5 Ausfallentschädigung Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Kondi- tionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
§ 6 Präventionsleistungen Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler Konditionen von 64 € / Stunde berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form.
Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen ausstellen zu lassen. Auch diese Leistungen werden sonst mit 64 € / Stunde berechnet.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt.
§ 8 Datenübermittlung Der Patient wird explizit darauf hingewiesen, dass im Falle einer Behandlung nach Verordnung (Rezept) die für die Abrechnung notwendigen Daten an eine externe Abrechnungsstelle übermittelt werden.
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