Privatpreise
Ihr gutes Recht als Privat Krankenversicherte/r:
Wenn Sie eine geringere Kostenerstattung Ihrer PKV (Privaten Krankenversicherung) oder Beihilfe erhalten haben, dann könnten Ihnen die hier eingestellten Informationen ggf. weiterhelfen. Die Informationen verstehen sich als ein erster Hinweis, sie ersetzen keinesfalls eine umfangreiche und individuelle Rechtsberatung.
Bitte informieren Sie sich aber zuvor bei Ihrem Versicherer, nach den auf Ihren Vertrag abgestimmten Tabellen der Kostenerstattung von Leistungen durch Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten).
Bundesgerichtshof:
Hier erhalten Sie per PDF Download rechtskräftige Urteile des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2007.
Als zusätzliche Rechtsprechungsübersicht, weitere Urteile zur vollumfänglichen Erstattung Physiotherapeutischer Rechnungen durch PKV über dem Bundesbeihilfesatz von 1995 bis 2001.
Presse:
Nachfolgend ein Artikel der "physiopraxis" einer Fachzeitschrift für Physiotherapeuten. Dieser befasst sich mit den Argumenten der Versicherer.
Ein weiterer Artikel zur Gültigkeit der beihilfe- fähigen Höchstbeträge. Hierbei versucht sich die Beihilfe in Kürzungen der Erstattungen.
Patienten- Informationsschreiben:
Abschließend eine Zusammenfassung in Form eines Patienten Informationsschreibens zu dem Sachverhalt.
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